FAQ

Ab einer Spendenhöhe von 50 EUR bekommen die Spenderinnen und Spender automatisch einen Dankbrief und eine Zuwendungsbestätigung bis Ende des aktuellen Jahres von der Gemeinde Krauschwitz zugeschickt. Bei Spenden unter 50 EUR stellen wir gerne auf Anfrage eine Zuwendungsbestätigung aus.

Bei Spenden bis 300 EUR gilt allerdings grundsätzlich der Kontoauszug als vereinfachter Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung-EStDV).

Der aktuelle Spendenstand wird auf diese Webseite angezeigt. Das finale Sammelergebnis der Online-Spendenaktion „Schule-hat-Zukunft“ wird hier auf der Webseite und in den lokalen Medien verkündet.

Die Spendenaktion startet im Dezember 2023 und geht bis in das Frühjahr 2025.

Die Spenden gehen auf extra für diese Spendenaktion eingerichtete Konten der Gemeinde Krauschwitz, in Funktion als Schulträger, ein.

 

Die Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien 

IBAN DE78 8505 0100 0232 1005 94

DKB 

IBAN DE08 1203 0000 0001 2217 04

100% der Spendeneinnahmen werden für das Projekt „Schule-hat-Zukunft“ verwendet.

JA! Die Flyer liegen an folgenden Standorten aus:

  • Gemeindeamt Krauschwitz
  • Oberschule Krauschwitz
  • Erlebniswelt Krauschwitz
  • Getränkemarkt Prinz

Ihre Unterstützung der Oberschule Krauschwitz ist ein wertvoller Beitrag zur Gemeinschaft und zur Zukunft unserer Kinder. Wir bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Gutes zu tun, ein Zeichen zu setzen und Verantwortung für unsere Heimat zu übernehmen.

 

Wir haben vier Spendenkategorien:

Unterstützer (1 bis 49 €)

Freunde der Bildung (50 bis 250 €)
Als Dankeschön erhalten Sie unser kreatives Sticker- /Postkartenset im Schule-hat-Zukunft-Design
Innovationsförderer (bis 1.000 €)
Als Dankeschön erhalten Sie eine Frühstückstasse + Stickerset im Schule-hat-Zukunft-Design
Zukunftsgestalter (über 1.000 €)
Als Dankeschön erhalten Sie eine dauerhafte Namensnennung auf unserer Unterstützerwand + Stickerset

JA! Ihre Spenden sind im Rahmen der Vorschrift des § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 300 € gilt grundsätzlich der Kontoauszug als vereinfachter Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung-EStDV). Für Spenden ab 50 € erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung von uns.

Die Verwaltungs- und Werbekosten trägt die Gemeinde Krauschwitz und werden nicht mit den Spendeneinnahmen verrechnet.

Die eingegangenen Spenden werden für alle nichtförderfähigen Anschaffungen verwendet.